Leiterprüfung

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Sichern Sie Ihre Leitern und so Ihre Mitarbeiter

Sie sind dazu verpflichtet Leitern und Tritte regelmäßig zu prüfen. Dies legt die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV sowie der DGUV Vorschrift 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“, fest.
Eine dazu befähigte Person muss Leitern und Tritte auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und das Ergebnis dokumentieren.

Wir bieten Ihnen die regelmäßige Überprüfung durch unseren sachkundigen Fachberater an.

Folgende Leistungen erhalten Sie bei uns:

  • Wir prüfen Ihre Leitern und Tritte ordnungsgemäß (auf Wunsch vor Ort)
  • Wir erstellen eine Gefährdungsbeurteilung nach der BetrSichV
  • Wir legen die Prüfintervalle für die Leitern und Tritte fest
  • Wir erstellen Prüfdokumente und Prüfbericht für die beauftragte Person
  • Wir bringen das Prüfsiegel an

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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